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Kultur des Todes Andrew P. Napolitano
Eine Regierung, die für sich das Recht beansprucht, Menschen zu töten, nachdem diese überwältigt, entwaffnet, vor Gericht gestellt, verurteilt und inhaftiert wurden, stellt eine bemerkenswerte Behauptung über das Wesen politischer Macht auf. Sie beansprucht nicht nur die Befugnis, Unschuldige vor Gewalt zu schützen, sondern auch die Befugnis, selbst Gewalt auszuüben, wenn gar keine unmittelbare Bedrohung mehr besteht. Sie behauptet, dass die Tötung eines Menschen die sie zu Recht verurteilt, wenn sie von Privatpersonen begangen wird auf wundersame Weise moralisch zulässig wird, sobald sie von staatlichen Akteuren verübt wird. Dies ist der grundlegende Widerspruch der Todesstrafe: Dass der Staat wehrlose Menschen tötet, um die Lebenden zu schützen. Die Unabhängigkeitserklärung bietet ein grundlegend andersartiges Verständnis von Regierung. Alle Menschen besitzen natürliche Rechte, und Regierungen werden eingesetzt, um diese Rechte zu schützen. Die legitime Macht einer Regierung leitet sich ausschließlich aus der Zustimmung der Regierten ab. Die Regierung ist nicht die Eigentümerin unseres Lebens. Sie ist ein von uns geschaffenes Gebilde, das dazu dient, Rechte zu schützen, die bereits vor ihrer Existenz bestanden. Ihre Befugnisse sind begrenzt; sie kann rechtmäßig keine Macht beanspruchen, über die die Menschen, die sie regiert, nicht selbst verfügen. Der Einzelne besitzt ein natürliches Recht, sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu verteidigen. Er darf notwendige und verhältnismäßige Gewalt anwenden, um einen Angreifer abzuwehren. Da die Menschen dieses Recht besitzen, können sie es an die Regierung übertragen etwa an ein Militär zu Verteidigungszwecken. Die legitime Befugnis einer Regierung, einen Verteidigungskrieg zu führen, ist moralisch und rechtlich aus dem bereits bestehenden Recht der Menschen auf Selbsterhaltung abgeleitet. Doch welches Recht hätte ein Einzelner, einen besiegten Feind zu töten, der kapituliert hat, entwaffnet ist und in einer Gefängniszelle sitzt? Welches Recht hätte eine Privatperson, einen Gefangenen hinzurichten, der keine unmittelbare Bedrohung mehr darstellt? Keines. Das Recht auf Selbstverteidigung umfasst nicht das Recht, einen wehrlosen Gefangenen als Vergeltung für eine vergangene Tat zu töten.cht gar nicht besitzen, wie könnten sie es dann an die Regierung übertragen? Das Prinzip ist einfach: Eine Regierung kann durch die Zustimmung der Regierten keine Befugnis erlangen, über die die Regierten selbst nicht verfügen. Inhaftierung schützt die Gesellschaft. Eine Hinrichtung hingegen offenbart den Allmachtsanspruch des Staates. Die Pläne von Verteidigungsminister Pete Hegseth, einen verurteilten Gefangenen öffentlich hinrichten zu lassen und diesen Vorgang per Livestream zu übertragen, zeugen von einem zutiefst abstoßenden Verständnis staatlicher Macht. Sollte ein solches Spektakel tatsächlich stattfinden, wäre dies kein Beweis für die Stärke der amerikanischen Zivilisation im Gegenteil: Es wäre ein Zeugnis ihres moralischen Verfalls. Die vorsätzliche Vernichtung eines Menschen würde in eine Form politischer Unterhaltung verwandelt, wobei der Staatsapparat als Produzent und Veranstalter fungiert. Es ist zutiefst beunruhigend, wenn Amtsträger den Tod eines Menschen in eine öffentliche Darbietung verwandeln wollen. Welche Lehre ließe sich aus einem solchen Livestream ziehen? Dass der Staat das Recht zum Töten hat, dass seine Gewalt ein Publikum verdient und dass Erwachsene wie Kinder dabei zusehen und dies gutheißen sollen, wenn das Leben eines wehrlosen, an den Rollstuhl gefesselten Gefangenen durch militärische Scharfschützen ausgelöscht wird? Dass die angemessene Antwort auf ein Verbrechen nicht die Einhegung von Macht ist, sondern deren tödlichste Ausprägung zu feiern? Dies ist ein grausamer und beispielloser Abstieg in die Barbarei eine Verherrlichung staatlichen Tötens und eine Einladung, eine Kultur der Angst und des Todes zu etablieren. Zivilisation entwickelt sich weiter, indem sie Gewalt eindämmt selbst als Reaktion auf schreckliche Verbrechen. Barbarei hingegen breitet sich aus, wenn Gewalt zum Instrument für öffentliche Spektakel und kollektive Befriedigung wird. Die Einbeziehung des Militärs macht diesen Vorschlag umso grotesker. Das Verteidigungsministerium ist dazu da, das Land gegen äußere Bedrohungen zu verteidigen nicht dazu, die Hinrichtung von Gefangenen in eine Propagandainszenierung zu verwandeln. Die Streitkräfte sollten nicht zu bloßen Bühnenarbeitern in einem politischen Moralstück degradiert werden, in dem die Regierung ihre Macht über das Leben eines Gefangenen zelebriert. Eine freie Gesellschaft sollte besonders wachsam sein, wenn der Staat versucht, seine Fähigkeit zu töten öffentlich zu inszenieren. Die Gründerväter der amerikanischen Verfassung wussten, dass staatliche Macht stets begrenzt und eingehegt werden muss sie darf keinesfalls verehrt werden. Öffentlich zelebrierte Hinrichtungen würden das Gegenteil fördern: eine Ehrfurcht vor der staatlichen Fähigkeit zur Vernichtung, anstatt Respekt vor der staatlichen Verpflichtung zum Schutz. Eine Regierung, die moralischen Ernst beweisen will, sollte Unschuldige schützen, Straftaten fair verfolgen, rechtsstaatliche Verfahren gewährleisten und gefährliche Straftäter sicher verwahren. Eine lebenslange Freiheitsstrafe macht einen Mörder unschädlich, ohne dass die Gesellschaft so tun muss, als sei das Töten ein Akt der Heilung. Zudem bleibt die Möglichkeit bestehen, ein Fehlurteil zu korrigieren. Nichts davon schmälert das Leid der Mordopfer oder ihrer Angehörigen. Ihr Verlust ist tiefgreifend, und ihre unendliche Trauer verdient Mitgefühl keine politische Instrumentalisierung. Doch der Staat erweist den Opfern keine Ehre, indem er die Gewalt nachahmt, die sie vernichtet hat. Er ehrt sie vielmehr, indem er ein Justizsystem schafft, das sich weigert, Rache mit Tugend zu verwechseln. Die Werte, die sowohl der Unabhängigkeitserklärung als auch der Verfassung zugrunde liegen, lehnen eine Regierung mit unbegrenzter Macht ab. Die Gründerväter schufen eine Regierung mit begrenzten Befugnissen, deren Legitimität davon abhängt, worin die Regierten tatsächlich eingewilligt haben. Zustimmung ist kein Blankoscheck, und eine demokratische Mehrheit kann staatliches Handeln nicht allein dadurch moralisch legitimieren, dass sie es finanziert. Die Todesstrafe verwandelt den Staat vom Beschützer des Lebens in dessen vorsätzlichen Zerstörer und verlangt dann von der Öffentlichkeit, diese Zerstörung als Gerechtigkeit zu bezeichnen. Eine öffentlich übertragene Hinrichtung würde diesen Widerspruch auf die Spitze treiben: Sie würde den Tod zum Spektakel und staatliche Gewalt zu pornografischer Unterhaltung machen. Ein freies Volk sollte diese Kultur des Todes ablehnen. Was eine zivilisierte Regierung auszeichnet, ist nicht, wie effizient sie einen wehrlosen Gefangenen tötet oder wie viele Zuschauer sie dazu versammeln kann. Es ist vielmehr die Konsequenz, mit der sie ihre eigene Macht begrenzt selbst dann, wenn Wut, Angst und der Ruf nach Rache eine solche Zurückhaltung politisch unbequem erscheinen lassen. Der Staat existiert, um unsere natürlichen Rechte zu schützen nicht, um als letzte, unanfechtbare Instanz darüber zu entscheiden, wer leben darf. Wenn der Staat behauptet, sein Recht zu töten sei ihm von Natur aus eigen und moralisch gerechtfertigt, dann verlangt er eine Unterwerfung, die kein freies Volk gewähren sollte. |
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| erschienen am 15. Oktober 2026 auf > Antiwar.com > Artikel | |||
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