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  Der Lehrling der Folterknechte

Andrew P. Napolitano

 

Letzte Woche wies der Oberste Gerichtshof die Klage eines Häftlings des US-Marinestützpunkts Guantanamo Bay auf Kuba gegen das Justizministerium ab, weil die Regierung behauptete, die in der Klage verlangten Informationen seien ein Staatsgeheimnis, dessen Offenlegung die nationale Sicherheit beeinträchtigen würde.

Der Kläger in diesem Fall hat bereits öffentlich in Gitmo über seine Folterung durch polnische Geheimdienstagenten in Polen auf Ersuchen ihrer amerikanischen Kollegen ausgesagt, und er wollte von den US-Beamten bestätigt bekommen, dass die Folterungen tatsächlich stattgefunden haben.

Die amerikanischen Psychologen, die die Folterungen ausgearbeitet und geleitet haben, haben ein Buch darüber geschrieben und öffentlich darüber gesprochen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass die Folterungen so stattgefunden haben, wie der Häftling in Gitmo sie beschrieben hat. Und die polnische Staatsanwaltschaft hat die polnischen Geheimdienstmitarbeiter wegen Verletzung der Menschenrechte dieses Häftlings angeklagt.

Dennoch will die Regierung die Folterungen von vor fast 20 Jahren geheim halten. Letzte Woche hat der Oberste Gerichtshof dem zugestimmt.

Hier ist die Vorgeschichte:

Im Jahr 2002 wurde Abu Zubaydah in Pakistan gefangen genommen und der CIA übergeben, die ihn nach Polen brachte, wo er unter Aufsicht von CIA-Agenten und zwei amerikanischen Psychologen brutal gefoltert wurde, bis er 2006 nach Gitmo verlegt wurde.

Die Bush-Regierung behauptete, Zubaydah sei ein hochrangiges Mitglied von al-Qaida, das über Informationen verfüge, die für den Kampf gegen den Terrorismus erforderlich seien. Nachdem die Folter keine verwertbaren Informationen erbracht hatte, teilte die CIA dem Justizministerium und dem Geheimdienstausschuss des Senats mit, dass Zubaydah kein Mitglied von al-Qaida sei und dass sie keine Beweise für ein Fehlverhalten von ihm habe. Zubaydah befindet sich seit 20 Jahren in Gefangenschaft, ohne dass ihm ein Verbrechen zur Last gelegt wird.

Seine Anwälte reichten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Strafanzeige gegen die CIA und die polnischen Geheimdienstagenten ein, die ihn gefoltert hatten.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Folter tatsächlich stattgefunden hat, und verwies die Angelegenheit an die polnische Staatsanwaltschaft, damit diese ein Strafverfahren gegen die polnischen Angeklagten einleitet. Während dieses Strafverfahrens baten die polnischen Staatsanwälte das Justizministerium um die Namen derjenigen, die Zubaydah gefoltert hatten, und um eine Dokumentation der Folterungen.

Als das Justizministerium dieses Ersuchen ablehnte, verklagte Zubaydah das Justizministerium und forderte ein Gericht auf, das Justizministerium zu verpflichten, dem Ersuchen nachzukommen.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof im vergangenen Jahr räumte der Anwalt der Regierung ein, dass die Namen der Folterer und die Art ihrer grausamen Taten bereits bekannt sind - aus dem Buch, das die Psychologen darüber geschrieben haben, und aus der Aussage des Gefangenen -, dass die Regierung aber nichts davon bestätigen will, weil es sich um Staatsgeheimnisse handelt.

Wenn diese so genannten Staatsgeheimnisse nun öffentlich bekannt sind, warum weigert sich die Regierung dann, sie zu bestätigen? Um sich vor Peinlichkeiten zu schützen.

Die Regierung hat eine lange und schmutzige Geschichte, wenn es darum geht, sich vor Peinlichkeiten zu schützen.

Am 6. Oktober 1948 verließ ein Flugzeug der US-Regierung den Luftwaffenstützpunkt Robins in Warner Robins, Georgia, zu einem Hin- und Rückflug nach Orlando, Florida, als es abstürzte und seine Besatzung ums Leben kam. Als die Hinterbliebenen die Regierung verklagten, um herauszufinden, wer das Flugzeug hergestellt hatte und warum es abgestürzt war, verweigerte das FBI jegliche Auskunft mit der Begründung, dass es sich bei den gesuchten Informationen um Staatsgeheimnisse handele.

Als der Oberste Gerichtshof 1953 dieses neuartige Argument bestätigte, änderte er effektiv die Beweisregeln, indem er der Bundesregierung erlaubte, Beweise zurückzuhalten - ohne einem Richter offenzulegen, um welche Geheimnisse es sich handelt -, einfach indem sie sich auf diese Staatsgeheimnisse berief.

Seit 1953 hat sich die Regierung Dutzende Male erfolgreich auf das Staatsgeheimnis berufen und behauptet, die Offenlegung der so genannten Geheimnisse würde die nationale Sicherheit beeinträchtigen.

Im Jahr 2001, nachdem die Verjährungsfrist für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Absturz von 1948 längst abgelaufen war und Reporter Anträge auf Informationsfreiheit für die angeblichen Staatsgeheimnisse gestellt hatten, wies ein Richter die Regierung an, diese offenzulegen.

Es gab keine.

Die gesamte Staatsgeheimnisdoktrin beruhte auf der Vertuschung von Peinlichkeiten und Fehlverhalten der Regierung und dem Schutz des Flugzeugherstellers vor Rechtsstreitigkeiten, nicht auf dem Schutz legitimer Geheimnisse.

Nun zurück zum Fall Zubaydah. Als der Fall im vergangenen Jahr vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt wurde, wusste jeder, der an der mündlichen Verhandlung teilnahm, dass die Staatsgeheimnisdoktrin auf wesentlichen Falschdarstellungen beruhte, die das FBI gegenüber mindestens einem Dutzend Bundesrichtern und Richtern gemacht hatte, und dennoch tat die Regierung so, als sei sie legitim und zwingend.

Die Regierung argumentierte, dass sie in Kriegszeiten mehr Befugnisse habe, ihr Verhalten geheim zu halten - selbst 20 Jahre später, selbst nach Kriegsende, selbst wenn die Geheimnisse bereits bekannt sind.

Der Oberste Gerichtshof stimmte dem zu. Er bestätigte die Doktrin der Staatsgeheimnisse und wies Zubaydahs Klage ab. Damit versuchte das Gericht, die Geschichte umzuschreiben, indem es eine durch Täuschung geschaffene Doktrin legitimierte und so tat, als seien Dinge, die bereits öffentlich bekannt sind, irgendwie immer noch geheim.

Wenn man dann noch die Tatsache hinzufügt, dass jede Art von Folter kriminell und verfassungswidrig ist, hat man ein Gericht, das zum Lehrling von Bürokraten und Folterknechten des tiefen Staates wird, die glauben, dass das FBI in Angelegenheiten der sogenannten nationalen Sicherheit nichts falsch machen kann.

Richter Neil Gorsuch schrieb eine scharfe Gegenstimme, in der er der Mehrheit vorwarf, dass die Doktrin der Staatsgeheimnisse gültig sei und geltend gemacht werden könne, ohne dass die Geheimnisse zuvor einem Bundesrichter im Geheimen gezeigt würden. Er kritisierte auch die Mehrheit, indem er fragte: Welchem denkbaren Zweck der nationalen Sicherheit dient es, etwas zu verbergen, das bereits offenkundig ist?

Die Folter-Rechtsprechung des Gerichts ist abscheulich, verfassungswidrig und gespenstisch.

Sie ist widerlich, weil sie aus Richtern mit Scheuklappen besteht, die so urteilen, als ob das von der Regierung verursachte Blut und der Schmerz von Unschuldigen keine Rolle spielen würden. Sie ist verfassungswidrig, weil sie den festgelegten Schutz der natürlichen Rechte durch den neunten Verfassungszusatz ablehnt, der den menschlichen Körper vor unerwünschten Eingriffen der Regierung schützt. Es ist erschütternd, weil der Oberste Gerichtshof, der Folterknechte schützt, die Regierung dazu bringen wird, noch mehr zu foltern.

Das ist es, was aus den Wächtern der Verfassung geworden ist.

 

siehe dazu: Mark Danner - US-Folter: Stimmen von dunklen Orten

 
     
  erschienen am 11. März 2022 auf > Antiwar.com > Artikel  
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Das ist die Politik der Europäischen Union, die offenbar von bestimmten Interessengruppen gelenkt wird und sich aufführt wie die Vereinigte Kolonialverwaltung der europäischen Ex-Kolonialmächte. Warum unsere politischen Vertreter nicht gegen diese kranke und abwegige, für keinen vernünftigen Menschen nachvollziehbare Politik auftreten, fragen Sie diese am besten selbst!

 
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